Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sprenger Werkzeugbau AG

 

1. Allgemeines

Abweichende oder zusätzliche Bedingungen werden nur dann anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.

 

2. Preise

Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend. Die Verpackung wird zu Selbstkosten verrechnet und nicht zurückgenommen. 

 

3. Mehrwertsteuer (MWST)

In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht inbegriffen.

 

4. Lieferfristen und –termine

Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Auftragsannullierung oder irgendwelche Ansprüche bei Verzögerungen oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. Eine unterbliebene Lieferung infolge höherer Gewalt und nicht schuldhaftem Verhalten von uns oder unseren Zulieferern berechtigt nicht zu Schadenersatzansprüchen an uns. Teillieferungen sind zulässig.

 

5. Versand

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

 

6. Reklamationen

Die Ware ist sofort nach Erhalt zu prüfen. Eventuelle Mängel sind uns unverzüglich zu melden. Spätere Reklamationen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel bei Erhalt trotz ordentlicher Prüfung nicht erkennbar waren.

 

7. Gewährleistung

Bei nachweisbaren und rechtzeitig mitgeteilten Fehlern wird unabhängig von den Lieferbedingungen kostenlos Ersatz geliefert oder der Gegenwert gutgeschrieben. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Für Empfehlungen im Zusammenhang mit der Weiterverarbeitung oder dem Einsatz respektive der Verwendung der Teile, welche über die Zusicherung der metallurgischen Eigenschaften gemäss jeweiligem Attest der Waren hinausgehen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

8. Mengentoleranz

Wir sind bestrebt, die bestellten Mengen einzuhalten. Wir müssen uns aber aus technischen Gründen eine Plus- oder Minustoleranz von 10% vorbehalten.

 

9. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 14 / 30 Tagen (je nach Abmachung), ohne jeden Abzug. Die Verrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers ist ausgeschlossen.

 

10. Eigentumsvorbehalt:

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum der Sprenger Werkzeugbau AG

 

11. Auftragsstornierung

Wird ein Auftrag storniert, behalten wir uns das Recht vor 20 % vom Auftragsvolumen, excl. Rohmaterial, zu verrechnen.

 

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Münchwilen Thurgau.

 

13. Verwendung von Materialien aus Konfliktländern

Sprenger Werkzeugbau AG hat im Zusammenhang mit dem Verzicht von Materialien welche

  1. Bestandteile von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold (3TG-Metalle) aus den auf der Liste des Conflict Mineral Act der US Dodd-Frank Wall Street Reform aufgeführten Konfliktländern, wie beispielsweise der Republik Kongo oder den angrenzenden Staaten, enthalten
  2. aus russischem Ursprung, oder Waren die unter die Verordnung (EU) Nr.833/2014 vom 31.Juli 2014 über restriktive Massnahmen angesichts der destabilisierenden Handlungen Russlands in der Ukraine fallen

von allen Zulieferern von Materialien und anderen Waren, welche notwendig für die Herstellung unserer Güter sind, deren Zusicherung eingeholt das weder gegen die Anforderungen in Punkt 1 noch in Punkt 2 verstossen wird. Obwohl seitens unserer Lieferanten keinerlei Anhaltspunkte für unrichtige Angaben zu erkennen sind, lehnen wir jede Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben ab.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF

 

St. Margarethen 04.06.2024